Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Heute ist die neue Verordnung zur Pflichtabgabe von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbiliothek in Kraft getreten. Demnach muß eine Exemplar eine Online-Publikation, was auch immer alles dazu gehört, der DNB auf eigene Kosten für das Archiv zur Verfügung gestellt werden. Wie das abläuft hat Frank Schulze zusammengefasst.

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2 Kommentare

Ein schönes Gesetz nebst anhängender Verordnung.

Wofür zahlen wir eigentlich unsere Steuergelder? Wie können 500 Leute im Bundestag einen solchen mit Verlaub Schwachsinn durchsetzen und eine Verordnung nachschieben, die ohne Sinn und Verstand zusammen geschustert ist?

Mein neuer Tagesablauf: Kaffee kochen … Webseite abliefern … schlafen gehen.

…wäre doch ne Alternative: http://www.archive.org/web/web.php ;-)

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