Marken in Adwords-Anzeigen
Ein interessantes Urteil gab es bzgl. Verwendung von fremden Markennamen in Adwords-Anzeigen von Google.
Werber dürfen im Internet den Namen einer Konkurrenzmarke als Schlüsselbegriff für Werbung auf Suchmaschinen verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem heute veröffentlichten Beschluss (Az.: 6 W 17/08) wie schon die Vorinstanz, das Landgericht, entschieden. Voraussetzung sei allerdings, dass die mit dem Schlüsselbegriff ausgelöste Werbeanzeige als solche klar erkennbar sei und von der Trefferliste getrennt dargestellt werde.
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5 Kommentare
[Was heisst, dass jetzt im Klartext? Das man bei den Keywords zB den Namen einer anderen Plattform eingeben kann?]
Warum sollte man das nicht können dürfen - sieht doch keiner …
Nur teuer kann es u.U. werden, sofern gerade diese Keyword nicht unberücksichtigt bleiben sollen.
Immowelt macht sowas doch zum Beispiel dauernd. Bei der Suche nach “immonet” bei Google achtet mal auf Platz 3… hmmm, immowelt?! Und das ist nur ein Beispiel von vielen. Ich habe das schon öfter in Adsense entdeckt. Kein Wunder, dass der Pagerank bei immowelt immer weiter sinkt wenn die ständig so einen Mist machen.
> Was heisst, dass jetzt im Klartext? Das man bei den Keywords zB den Namen einer anderen Plattform eingeben kann?
Ja, die Keywords (nicht der Anzeigentext) in den Anzeigen, wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen Markennamen enthalten. Es muss nur klar sein, dass es keine Verbindung zum Markeninhaber gibt. Auf der beworbenen Webseite sollte der Markenname dann aber nicht in den Metatags auftauchen.
> Wie ist das mit der Trefferliste zu verstehen?
Damit ist wohl gemeint, dass die Anzeigen als solche erkennbar und von den “normalen” Ergebnissen unterscheidbar sein müssen.
Naja, wir sind mit unserer Plattform aber von einer der ganz großen in Österreich abgemahnt worden, weil wir deren Namen als Keyword in Adwords benutzt haben!
Dabei war es am Anfang eher unabsichtlich, da wir gar nicht alle Keywords durchgesehen haben, die wir in Adwords pauschal angeklickt haben!
Begründung war: bei dem Namen handelt es sich um eine eingetragene Marke!
Auf der anderen Seite muss ich sagen, glaub ich kaum, dass man dadurch sehr viel Traffic verliert, wenn ein paar Google Adwords Anzeigen auf diese Keywords zugreifen!






Was heisst, dass jetzt im Klartext? Das man bei den Keywords zB den Namen einer anderen Plattform eingeben kann?
Wie ist das mit der Trefferliste zu verstehen?