Unter portalfilter.de findet sich ein Tool, das verschiedene Kleinanzeigenmaerkte durchsucht und die Ergebnisse zusammengefasst darstellt.
Neben Automaerkten und Elektrogeraeten werden auch Immobilienportale durchsucht. Die Ergebnisliste laesst sich nach unterschiedlichen Kriterien sortieren. Bilder werden keine angezeigt, jedoch ein Hinweis, ob ein Bild vorhanden ist oder nicht. Das Exposé wird dann direkt auf dem jeweiligen Portal verlinkt. Durchsucht werden Immobilienscout24, Immonet und Immowelt.
Die Daten scheinen direkt von den Portalen in Echtzeit gespidert zu werden. Na ob das so ok ist? Bilder werden nicht angezeigt, weil das urheberrechtlich bedenklich waere. Aber was ist mit den Objektdaten?
Hallo,
die Fragen deines letzten Absatzes haben wir uns auch gestellt und für die Beantwortung einen spezialisierten Anwalt hinzugezogen.
Die Aussagen waren:
(gekürzt, die Originalausführung hat ein paar Seiten mehr)
1) Das Verlinken auf Datenbanken greift nicht in das Recht des Betreibers ein, die öffentliche Zugänglichmachung zu entscheiden. Das gilt nach einschlägiger Rechtsprechnung auch, wenn ein Suchdienst wiederholt und systematisch nach § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG auf die zu durchsuchende Datenbank zugreift.
2) Gemäß Paperboy Urteil des BGH dürfen Deeplinks gesetzt werden. Auch dann, wenn es zu Einnahmeausfällen durch die Umgehung von Werbeanzeigen kommt.
3) Ebenfalls im Paperboy Urteil wurde klargestellt, dass das Zitatrecht im Rahmen der Verlinkung bedeutet, dass einzelne kleinere Bestandteile der Fremdseite übernommen werden dürfen, um den Link und den dahinterstehenden Inhalt zu erläutern.
Die beiden von dir gestellten Fragen nach dem Schutz der Objektdaten 1) u. 3) und dem Echtzeitspidern 1), 2), u. 3) stellen sich daher nicht. Außerdem ist der durch portalfilter.de erzeugte Traffic ein Vielfaches geringer, als wenn ein Benutzer per Browser auf den jeweiligen Portalen die Suche anstößt, da der Spider nur die Html-Datei lädt, aber sämtliche CSS-, Javascript-, Flash- und insbesondere Bild-Dateien ignoriert und nicht lädt.
Gruß
Arne Schild
Als Nichtjurist kann ich die Lage nicht einwandfrei beurteilen, vermute aber dass das so nicht erlaubt wäre.
Etliche Argumente unter: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/Meta-Suche2.pdf
Ansonsten finde ich die Metasuche selbst auch nicht gerade so toll, da würde ich eher gleich auf den Portalen suchen 😉
Hallo Arne,
danke fuer deinen ausfuehrlichen Kommentar. Das ist wirklich interessant.
J.K. – dann such doch selber in den Portalen…..
[…] Der Verfasser vom Immobilien-Blog “immobilienportale.com“ stellt auch die rechtsfreie Nutzung von Portalfilter in Frage. […]