Soeben habe ich eine Abmahnung wegen der Nutzung eines RSS-Feeds auf immobilienblogs.de bekommen. Im Impressum eines Blogs wurde die Nutzung des Feeds auf fremden Seiten untersagt. Das war natuerlich mein Fehler und die Abmahnung war deshalb auch vollkommen legitim. Außerdem bin ich froh, dass es sich nicht um eine kostenpflichtige Abmahnung über einen Rechtsanwalt handelte.
Ich habe deshalb immobilienblogs.de komplett vom Netz genommen und werde mir was anderes für die Domain überlegen müssen.
Ich fand die Idee gut. Kommen Abmahnungen jetzt auch Sonntags?
Es ist zwar schön, dass die Abmahnung nicht über einen RA lief, aber IMO ist das Schwachsinn.
– Zum einen hattest du nur die Überschirften und nicht die ganzen Beiträge eingebunden. Insofern dürften da keine Urheberrechtlichen Bedenken bestehen.
– Zweitens man kann zwar die Nutzung eines RSS Feeds im Impressum untersagen, jedoch stellt sich dann die Frage, wozu man den Feed dann bereitstellt. Nur für dynamische Lesezeichen.
– Drittens würde es ausreichen, den betroffenen Feed zu löschen und die anderen Blogs wieder online zu stellen. Vielleicht solltest du da mehr auf Kooperation setzen und die Immoblogger von den Vorteilen (User, Links etc.) eines solchen Meta-Blogs überzeugen.
Sachen gibts … 😉
Naja, es waren ja nicht nur die Überschriften sondern auch die Teaser zu lesen. Insofern war das schon berechtigt. Der Feed ist wohl nur für die Leser zuhause gedacht.
Ich hab die Seite lieber komplett gelöscht. Ich hätte vorher alle anschreiben und fragen sollen. Jetzt hab ich keine Lust mehr 😉
Ich muss mich HMS24 anschließen,
1) die RSS-Feeds selbst stellen schon ein Zitat dar und das Zitieren eines Zitats ist urheberrechtskonform.
2) Es ist nicht die Aufgabe eines Besuchers sich vor der Benutzung einer Site das Impressum durchzulesen. Ganz im Gegenteil, das wird erst interessant, wenn der User etwas vom Betreiber will.
Und zur „Benutzung einer Site“ gehört nicht nur das Ansehen per Browser sondern auch das Einbinden der Feeds auf der eigenen Site.
3) Außerdem sind die Feeds öffentlich zugänglich und [JurPC Web-Dok. 274/2003, Abs. 1 – 57] damit ermöglicht der Urheber bereits selbst die Nutzung, die der Abrufende vornehmen kann.
Selbst wenn eine Site Nutzungsbedingungen enthält, die dieses und jenes untersagen, bedeutet dies noch lange nicht, dass man deshalb in Deckung gehen muss.
(Offtopic) Ich habe mir mal die Sites von Billigfliegern angesehen und merkwürdiger Weise waren sich alle einig, dass elektronische Preisvergleiche nicht zulässig sind. Unser Anwalt hat gelacht und gemeint: Am Besten fangt ihr euch zügig eine Abmahnung ein. Danach (nach dem Gerichtsverfahren) ist dann ein für alle Mal alles geklärt.
Gruß
Arne Schild
Ich habe leider zur Zeit nicht die Zeit mich ausführlich mit dem Thema zu beschäftigen und evtl. einen Anwalt zu fragen. Ich meine aber schon häufiger (wie z.B. auch hier) gelesen zu haben, daß die Einbindung von RSS-Feeds auf Webseiten nicht ganz so einfach ist. Ich kann noch nichtmal nachschauen, ob der Feed nur angeteasert ausgeliefert wird oder vollständig. Der Betreiber hat das Netz meines ISPs gesperrt 😉
Da haben welche den Sinn nicht verstanden. Klar möchte niemand seinen kompletten Inhalt geklaut haben. Wenn aber geteasert wird, habe ich doch als „Bestohlener“ auch etwas davon, nämlich Besucher auf meiner Seite. Und darum geht es doch wohl, oder?
Ja, auf jeden Fall. Der Herausgeber hatte zumindest kein Interesse daran, daß sein
BlogMagazin in der Übersicht auftaucht.Auch auszugsweise RSS-Feeds unterliegen selbstverständlich dem Urheberrecht und wer die ohne Zustimmung des Urhebers in seine Webseiten einbindet, macht sich zudem auch noch der Ausbeutung einer fremden Leistung schuldig. So ist die Rechtsprechung, so sind die (Spiel-)Regeln. Und Nutzungsbedingungen sollte man tatsächlich vorher gelesen haben, bevor man sich fremde Inhalte zu eigen macht.
[…] immobilienportale.com (Nutzung eines fremden RSS-Feeds) […]
Sorry,
aber in dem von mir genannten Paperboy Urteil des BGH hat die Klägerin durch ihre Nutzungsbedingungen und spätestens durch ihre Klage mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Verlinken per Zitat nicht erwünscht ist.
Verloren hat sie trotzdem!
Ergo: An das Urheberrecht muss man sich natürlich schon halten, aber ein Verlinken ist erlaubt. Und hier gilt das Zitatrecht. Dafür bietet sich der Titel des Feeds natürlich an (Quellenangabe nicht vergessen).
Auch wettbewerbsrechtlich hatte der BGH keine Bedenken gegen die „Ausbeutung einer fremden Leistung“. Denn durch das Setzen eines Links übernimmt man keine fremden Leistungen, sondern erleichtert nur den Zugriff auf sowieso schon öffentlich zugängliche Artikel!
@ Arne Schild:
Wenn man schon das seinerzeitige Verfahren Handelsblatt-Verlag ./. Adeos Media GmbH bemüht, dann sollte man auch wissen, dass die Klägerin seinerzeit die Nutzung ihrer RSS-Feeds nicht durch entsprechende Hinweise in beispielsweise den Nutzungsbedingungen beschränkt hatte.
Die hier vertretenen Ansichten führen allerdings dazu, dass immer mehr angebotene Inhalte kostenpflichtig werden, bzw. dass die Angebote in ihrem Zugriff beschränkt werden.
Hallo Herr Reese,
Ihre Aussage bzgl. der Nutzungsbedingungen im von mir erwähnten Verfahren mag sein. Spielt aber keine Rolle.
Entscheidend ist, dass ich nicht gezwungen bin mir irgendwelche Nutzungsbedingungen durchzulesen, da der Inhalt öffentlich zugänglich ist. D.h. ich habe die Nutzungsbedingungen nicht zur Kenntnis genommen und ihnen somit auch nicht zugestimmt. Warum sollte ich auch?
Wenn dies einem Betreiber nicht passt, dann muss er entsprechende techn. Maßnahmen ergreifen, die mich vor der Nutzung des Inhalts zur Zustimmung verplichten. So wird es schließlich in jedem Online-Shop beim Bestellvorgang auch gehalten.
Allerdings ging es ursprünglich auschließlich um die Frage, ob man trotz der erwähnten Nutzungsbedingung die RSS-Feeds auf seiner Seite einbinden darf (nicht mit Inhalte kopieren/übernehmen verwechseln). Und die Antwort hierzu lautet: Ja, wenn man sich des Urheberrechts bewusst ist und nur zitiert, darf man öffentlich zugängliche Informationen verlinken. D.h. natürlich auch, dass der eigentliche Text der Artikel nicht dargestellt werden sollte, da wir sonst beim Kopieren angekommen wären.
Dass meine Ansicht zu vermehrten kostenpflichtigen Angeboten führt, mag sein, glaube ich aber nicht, da es bei der vorhandenen Informationsflut im Internet keinen Grund gibt für marginalen Mehrwert Geld auszugeben. Außerdem verstehen die meisten Anbieter RSS-Feeds als Werbung für ihre Angebote und sehen freudig neuen Usern entgegen. Daher sind diese für jeden zusätzlichen Link auf ihre Seiten dankbar.
Insgesamt erinnert mich die ganze Diskussion an: „Deutschland ein Land der Neider“.
Ich hab‘ was und du bekommst es nicht. Und da außerdem Geiz geil ist und deshalb niemand ohne Rechtschutzversicherung einen Rechtstreit wagt, kommen die Neider mit ihren Abmahnungen entsprechend weit.
MfG
A. Schild