Unglaublich aber wahr. Wie im Lawblog zu lesen ist, wurde ein Rechtsanwalt von einem Fotostudio dafür abgemahnt, dass er eins der für ihn erstellten Passbilder auch auf seiner Webseite verwendet hat. Dafür hätte er kein Recht erworben, wurde auf Unterlassung verklagt und gewann auch noch. Wer also mit dem Gedanken spielt ein Passfoto auf seiner Homepage zu veröffentlichen, sollte sich vorher lieber informieren ob das auch vom Urheber gestattet wird.
Das Urheberrecht hat so seine Tücken. Auch bei Print-Werbeunterlagen sollte man darauf achten, dass der Urheber mit einer Benutzung im Internet einverstanden ist.
Irre. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Foto-Automaten Aufsteller auf der Suche nach „Ihren“ Urheberrechten im Internet unterwegs sind.
Für diese Geschäftsidee beantragt der fleissige Unternehmer wohl gleich lieber Gebrauchsmusterschutz…
Leider wird es heutzutage immer schwieriger!
Ich bin ja schon mal gespannt, wenn jemand auf die Idee kommt und seinen Sockenhersteller verklagt, weil er Schweissfüsse davon bekommt! 🙂
Na, wenn man schon nicht mit seiner Arbeit Geld verdienen kann, dann eben mit Klagen. Man lernt ja von so manchen Anwälten.
Vielleicht sollten nun alle Abgelichteten mal die Fotostudios
verklagen, wenn diese deren Bilder veröffentlichen.
Wo wird dieser Irrsinn noch hinführen?
Na sowas hat gerade noch gefehlt… es wird immer verrückter.
Um die Idee für Automaten-Hersteller aufzugreifen: Dort müßte man doch nur die Passfotos gleichzeitig digital abspeichern und dann mit der so entstehenden Datenbank einen automatisierten Abgleich mit den im Netz gefundenen Bildern fahren. Bei erfolgreichem Matching kann dann gleich die Abmahnung ausgedruckt werden. 😉
Ja, es wird leider wirklich immer verückter und eigentlich auch trauriger!
Ich finde die heutige Rechtslage bzw. gewisse Entscheidungen tragen nicht unbedingt zur Rechtssicherheit bei!