Unglaublich aber wahr. Wie im Lawblog zu lesen ist, wurde ein Rechtsanwalt von einem Fotostudio dafür abgemahnt, dass er eins der für ihn erstellten Passbilder auch auf seiner Webseite verwendet hat. Dafür hätte er kein Recht erworben, wurde auf Unterlassung verklagt und gewann auch noch. Wer also mit dem Gedanken spielt ein Passfoto auf seiner Homepage zu veröffentlichen, sollte sich vorher lieber informieren ob das auch vom Urheber gestattet wird.