Auch wenn es sich bei den Hausverlosungen vermutlich nur um einen Hype handelt – ein großes Interesse ist anscheinend vorhanden. Seit meinem Beitrag zu Immobilienverlosungen und Immobilienlotterien gab es viel Traffic zu diesem Thema. Da Glücksspiel in dieser Form jedoch in Deutschland verboten ist, wird nach Möglichkeiten gesucht auch bei uns Hausverlosungen legal durchführen zu können.
Rechtanwalt Dr. Martin Bahr hat sich damit in einem interessanten Aufsatz beschäftigt.
Hier noch ein Radio-Interview mit Martin Bahr zum Thema.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit heutigem Bescheid die Verlosung eines in einem Vorort von München gelegenen Hauses untersagt.
Die Regierung von Mittelfranken ist der Auffassung, dass die Verlosung in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht verstößt.
Der ganze Artikel ist zu finden auf:
http://www.hausverlosungen.biz/archives/25-Muenchner-Hausverlosung-gestoppt.html
LG, Thomas
Eine interessanter Beitrag. Es bleibt die Frage, ob es wirklich notwendig ist, dass sich die Regierung bei Hausversteigerungen wirklich einmissen muß.
Das hätte mich aber auch gewundert das man in Deutschland sein Haus verlosen kann so wie es im Nachbarstadt geschehen ist. Deutschland ist das Land der genauen R e c h t e und P f l i c h t e da gibt es so was nicht!
In Österreich hat es einen kurzen Hpye dazu gegeben:
http://derstandard.at/?id=1231152363707
Das dürfte aber nur bei den ersten Verlosungen gut gegangen sein weil das mediale Interesse groß war.
Trotzdem scheint noch großes Interesse vorhanden zu sein. Man liesst ja fast noch jeden Tag was dazu. Ab und an auch zu den Versuchen in Deutschland.
Die Rechtslage ist aber derzeit einfach noch zu unklar! So ist zB auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft betreffend der Verlosung in Kärnten eingebracht worden!
Was sicher auch entscheidend für die Verloser ist, dass man die Gewinnsteuer bzw. die Gebühr bereits ab dem 1. Los, welches man verkauft, für den gesamten Wert bezahlen muss! Die Frage: Gibt es hier schon Erfahrung ob dem tatsächlich so ist?
30.000 EUR Zwangsgeld wenn Verlosungsseite nicht bis morgen aus dem Netz ist: http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/wtlo/Witten;art939,474069
Zu winyourhome.de gab es jetzt ein Urteil. Demnach ist winyourhome ein verbotenes Glücksspiel, auch wenn Zufall und Geschicklichkeitsspiel gemischt wurden. Nach Zugang zur Auslosung durch Beantwortung von Wissensfragen ist die Ziehung selbst dennoch überwiegend zufallsbezogen und damit ein Glücksspiel. Mehr dazu bei RA Dr. Bahr.
Hier auch noch ein Artikel vom IVD West-Syndikus Andre Wrede zum Thema.
Nachdem die spanische Presse zum wiederholten Mal die Legalität der Hausverlosungen in Frage stellt, wird es Zeit Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen. Wichtig ist zu wissen das es egal ist, wo das Verlosungsobjekt steht. Ob Sie nun an einer Hausverlosung in Spanien oder Österreich teilnehmen, ist egal. Bei der Fincaverlosung (Finca-Verlosung-Mallorca) wird zum Beispiel der Anspruch auf die Eigentumsübertragung nicht in Spanien erworben, sondern durch die Verlosung im Ausland. Lediglich der Vollzug der Eigentumsübertragung durch die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch erfolgt in Spanien nach den dortigen Vorschriften. Die Verlosung an sich findet weder in Deutschland oder Spanien statt. Sie geht von England aus, die Treuhänderin sitzt in Österreich und die Ziehung findet in Österreich (Kitzbühel) statt. Durch dieses Vorgehen wird die Fincaverlosung legal durchgeführt.
Der ganze Artikel ist zu finden auf:
http://www.mallorcalover.net/2009/06/sind-hausverlosungen-legal/
LG, Emilio