Die private Verlosung von Immobilien scheint ein neuer Trend zu sein, von dem man in den letzten Wochen immer mehr hört. Für Immobilien, die auf herkömmlichen Wegen u.U. keine Abnehmer finden, werden Lose zu kleinen Preisen, meist unter 100,- verkauft. Über den neuen Besitzer entscheidet dann die Losziehung, jedoch oft erst dann, wenn die Loseinnahmen dem gewünschten Verkaufspreis der Immobilie entsprechen. Sollten sich nicht genügend Abnehmer finden lassen, wird die Rückzahlung des Kaufpreises versprochen.
Beispiele für Immobilienverlosungen findet man in mehreren europäischen Ländern. Spanien, Großbritannien, Deutschland und, momentan aktuell durch bevorstehende Ziehungen, Österreich. Jedoch ist mir bisher kein Fall untergekommen, wo es zu einem tatsächlichen Besitzerwechsel kam. Denn bei diesen Veranstaltungen handelt es sich um eine Lotterie, bei der die Teilnehmer gegen Zahlung eines Einsatzes die Möglichkeit haben etwas zu gewinnen.
Da das Monopol für die Ausrichtung von Lotterien in vielen Ländern aber beim Staat liegt, gab es, insbesondere bei den bisherigen Versuchen in Deutschland, Probleme mit den Behörden. In Deutschland besagt §284 Abs. 1 des Strafgesetzbuches: Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hier gibt es aber wohl Ausnahmen, die auf Bundeslandebene geregelt sind. Beispielsweise wenn die Verlosung gemeinnützig ist und etwaige Mehrerlöse gespendet werden. Auch das Werben für Glücksspiele im Internet ist mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland untersagt. Die Lotto-Plattform Tipp24 ist daher bereits ins Ausland gezogen.
In Österreich ist diese Art des Glücksspiel laut kürzlich veröffentlichter FAQ des Finanzministeriums erlaubt, solange es nur einmalig und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Und so gibt es in Österreich, neben selbstorganisierten Seiten der Verkäufer, bereits mehrere Internet-Dienste, die eine Plattform für Verlosungen anbieten, jedoch besonders betonen, dass sie nur technischer Dienstleister, nicht aber Veranstalter oder Organisator sind. Nebenkosten wie Notar, Grunderwerbssteuer oder Grundbucheintrag, vor denen Medien u.a. warnen, werden bei einigen Anbietern bereits beim Loskauf mit abgedeckt.
Auch in Deutschland gibt es einen Verlosungsanbieter. Noch werden jedoch keine Gelder eingezogen. Angeblich hat man einen legalen Weg gefunden, der am 1. Februar bekanntgegeben werden soll.
Guter Artikel mit Hintergrundinfos!
Der Trend ist wirklich stark geworden, weiß jemand ob sich schon Makler an diese Vermarktungsform getraut haben? Ich habe bisher nur von Privatpersonen bzw. Bauträgern gehört
http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell_videoplayer.php?article=23988
http://immobilienplanet.blogspot.com/2009/01/neues-sterreichweites-portal-startet-in.html
Also, ich kann nicht erkennen, das es da irgendeinen „Trend“ gibt.
Zum Thema Hausverlosung in Österreich und Strafrecht darf ich auf unseren Artikel verweisen:
http://www.vavrovsky.at/2009/01/hausverlosung-und-strafrecht/
Beste Grüße
Peter Graf
In Österreich sind seit 1.1.09 auch „Privatversteigerungen“ von Immobilien zulässig. Nicht Verwechseln mit Verlosungen!
Mehr zur Privat-Auktion:
http://www.vavrovsky.at/2009/01/private-immobilien-auktionen-als-neue-chance/
Ich hatte das Thema auch schon aufgegriffen und ein paar Nachforschungen angestellt. Fakt ist, dass vor allem drei Punkte gegen ein erfolgreiches Verlosen von Immobilien in Deutschland spricht:
1. Ein deutscher Hausbesitzer darf keine Verlosung durchführen beziehungsweise durchführen lassen
2. Eine Verlosung in dieser Form darf nicht in Deutschland stattfinden
3. Eine Glücksspiellizenz muss vorhanden sein (aber eine deutsche wird man kaum bekommen)
Das heißt also, dass der Server im Ausland stehen, eine entsprechende Glücksspiellizenz vorweisen muss, die Immobilie jemandem gehören muss, der im Ausland wohnt (also auch im Land der Firma, welche die Verlosung veranstaltet). Europäisches Recht lässt dies nicht zu, also muss es noch weiter weg gehen…
Wenn wir über „Privatversteigerung“ reden, sind wir aber ganz schnell bei den Themen *Bieterverfahren* oder *Auktionen*, wie sie von zwei(?) Häusern seit geraumer Zeit durchgeführt erden.
Neben dem Aha-Effekt glaube ich nicht, daß Verlosungen … oder ähnliche Verfahren … wirklich absatzrelevant werden.
Bitte bedenkt einmal, welches „Abzockpotential“ so etwas mit sich bringen würde. Und wer will das.
[…] Einen sehr informativen Beitrag zu diesem Modethema mit vielen Links habe ich noch hier gefunden. In Deutschland w
http://kaernten.orf.at/stories/336466/
http://kaernten.orf.at/stories/336509/
Tja, da müssen sich die Deutschen wohl mit Losen aus Österreich eindecken.
Eine gute Übersicht über österreichische Hausverlosungen gibt’s auf hausverlosungen.biz
LG, Thomas
Angeblich soll ein (erster?)Gewinner gezogen worden sein:
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/quer/quer-hausverlosung-gewinnspiel-ID1232632392811.xml
Ja, in Österreich ist die erste Verlosung einmal über die Bühne gegangen!
Mehr dazu auch hier: http://immobilienplanet.blogspot.com/2009/01/so-nun-ist-es-amtlich-1-verlosung-ist.html
Ein Trick zur Umgehung der Hürden in Deutschland: http://www.20min.ch/digital/webpage/story/31862386
[…] nur um einen Hype handelt – ein großes Interesse ist anscheinend vorhanden. Seit meinem Beitrag zu Immobilienverlosungen und Immobilienlotterien gab es viel Traffic zu diesem Thema. Da Glücksspiel in dieser Form jedoch in Deutschland verboten […]
Jetzt werden sogar Hotels verlost [ Link] 😉
Hallo,
ich erlaube mir das Thema nochmals aufzugreifen, da wir uns derzeit engagiert um eine derartige oder ähnliche Vermarktungsmöglichkeit bemühen.
Wir sind eine auf Teneriffa ansässige Consulting, die Möglichkeiten sucht und auch bietet Immobilien professionell und kreativ zu vermarkten.
Im Zuge unserer Recherchen haben wir die rechtliche und steuerrechtliche Situation in Deutschland, österreich und zwangsläufig intnesivst für Spanien geprüft.
Fakt ist derzeit folgendes:
Deutschland:
Derzeit und auch in absehbarer Zeit keine Möglichkeit der Vermarktung über diese Schiene, sämtliche Versuche scheiterten bisher am Glücksspiel-Staatsvertrag bzw. an § 264 StGB, der selbst einem reinen Mitspieler bereits bis zu fünf Jahre Haft androht. Aus unserer Sicht wird in den nächsten 1-2 Jahren keine Möglichkeit in Deutschland bestehen.
Österreich:
Möglichkeit unter den strengen Regeln des Schreibens des Österreicher Bundesfinanzministeriums einmalig, privat und für eine Immobilie möglich.
Spanien:
Legal, jedoch ca. 50 % des Immobilienwertes vor einer Verlosung an Einkommensteuer(Voraus !)zahlung und Glücksspielsteuer) zu leisten und 3 Monate vorher anzumelden. Aufgrund der Vorauszhalung (bevor ein ct. Einnahme geflossen ist) in den wenigsten Fällen unattraktiv.
Einzigste Möglichkeit über eine kreative rechtliche Gestaltung das Glücksspielgesetz bereits im Vorfeld nicht zur Anwendung kommen zu lassen. (Info über unsere Website wwww.kremer-cc.de).
Grundsätzlich bedarf es einer detaillierten Vorplanung einer solchen Aktionen, in der insbesondere rechtliche und sschwerpunktmässig steuerrechtliche Sachverhalte für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden müssen. Eine Vermarktung nach „antiquierter“ Makler-Sitte ist nicht möglich, da im Vorfeld qualitative Leistung erbracht werden, die eine Vorschussleistung des Immobilieneigentümers erforderlich machen. Eine Hürde die zu überwinden gefordert ist, da Makler-Vermarktung bisher nur Erfolgs-Honorare kennt.
Es wird jedoch dabei verkannt, dass die derzeitige weltweite Finanz- und Immobilien-Situation nur durch eigenen finanziellen Einsatz des den Verkauf wünschenden Eigentümers erfordert. Auch wird immer wieder dabei übersehen, dass ein Zuwarten letztlich nur einen weiteren Wertverfall der Immobilie begünstigt, der um ein vielfaches höher ist, als das Vorschuss-Honorar für Analyse, Projektierung und Durchführung. Die Durchführungskosten finanzieren siche ehedem aus der Aktion selbst.
Bei detaillierterem Interesse bitten wir Kontaktaufnahme über die eMail auf unserer Homepage.
Kremer Creative Consulting
Norbert Kremer
Steuerberater
S/C de Tenerife
[…] Law-Podcast von Dr. Martin Bahr gibt es eine zweiteilige rechtliche Beleuchtung zum Thema Hausverlosungen in Deutschland. Nächste Woche folgt Teil […]
@Norbert Kremer
>Deutschland:
>Derzeit und auch in absehbarer Zeit keine Möglichkeit der Vermarktung >über diese Schiene, sämtliche Versuche scheiterten bisher am Glücksspiel->Staatsvertrag bzw. an § 264 StGB, der selbst einem reinen Mitspieler
>bereits bis zu fünf Jahre Haft androht. Aus unserer Sicht wird
>in den nächsten 1-2 Jahren keine Möglichkeit in Deutschland bestehen.
Falsch, Herr Kremer! Wir haben hier in Hamburg ein Beispiel dafür: http://www.hausquiz.net . Es darf lediglich kein illegales Glücksspiel sein, sondern muss ein Wissensquiz werden.
Nur…., geholfen hat den Verkäufern der Schnickschnack auch nichts. Sie geben auf weil ihnen Kosten für diese Selbsvermarktung davonlaufen und mit den nerven am Ende sind.
Wären Sie bei der „…Vermarktung nach “antiquierter” Makler-Sitte…“ geblieben und der sachverständigen Einschätzung des vor vier Jahren für sie tätigen Kollegens gefolgt und hätten akzeptiert, dass die ‚Hütte‘, in der Baualtersklasse, in dem Format und dem Zustand, an der Stadtautobahn, in dem Stadtteil nicht so viel ‚bringt‘ wie sie sich erträumten, hätten sie mehr erwirtschaften können , als sie jetzt breit sind das Ding zu verschleudern.
[…] Mehr zu Hausverlosungen und -lotterien und deren rechtliche Beleuchtung auf immoportale.com […]
Gut, mal Infos zu dem Thema zu finden!
Befasse mich gerade während Textrecherche mit dem Thema. Hintergrundinfos dazu sind ja nicht so reichlich, wie bei anderen Themen, wo man erste Infos auch gerne bei Wikipedia findet.
Danke für den informativen Artikel!