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Umzug & Anmeldung

Alte Wohnung kündigen: Fristen, Übergabe, Kaution

Die Kündigung ist der Teil des Umzugs, bei dem Fehler Geld kosten. Welche Fristen gelten und worauf es bei der Übergabe ankommt.

Redaktion immobilienportale.com 3 Min. Lesezeit

Der Auszug wird meist über dem Einzug vergessen. Dabei liegen hier die Fehler, die später Geld kosten: eine verpasste Frist, ein fehlendes Protokoll, eine Renovierung, die gar nicht geschuldet war.

Die Frist

Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange sie gewohnt haben. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Absenden — und die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen, damit dieser Monat mitzählt.

Zwei Punkte, an denen es regelmäßig scheitert:

  • Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger genügt nicht. Sie braucht Papier und eigenhändige Unterschrift.
  • Alle Mieter. Stehen mehrere Personen im Vertrag, müssen alle unterschreiben — auch wenn nur eine auszieht.

Verschicken Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben oder lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Im Streit müssen Sie den Zugang beweisen.

Nachmieter stellen

Ein verbreiteter Irrtum: Es gibt grundsätzlich kein Recht, durch Stellen eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Der Vermieter muss sich darauf nicht einlassen.

In der Praxis klappt es trotzdem oft, weil es im Interesse beider liegt. Wichtig ist nur: Verlassen Sie sich nicht darauf, bevor es schriftlich zugesagt ist. Wer vorher den neuen Vertrag unterschreibt, zahlt im Zweifel doppelt.

Anders liegt es bei einem vertraglichen Kündigungsverzicht — dort kann ein Nachmieterangebot zum Thema werden.

Renovieren oder nicht

Die Pflicht zu Schönheitsreparaturen beim Auszug ergibt sich nicht automatisch. Sie muss wirksam vereinbart sein, und viele der verwendeten Klauseln sind es nicht — besonders solche mit starren Fristen oder bei unrenoviert übergebener Wohnung.

Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie streichen. Eine unnötige Renovierung bekommen Sie nicht erstattet.

Was Sie unabhängig davon schulden: Beseitigung von Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen — Dübellöcher in ungewöhnlicher Zahl, Brandflecken, beschädigte Bauteile.

Die Übergabe

Hier entsteht der Streit um die Kaution. Machen Sie es schriftlich:

  • Protokoll mit Zustand jedes Raums, von beiden Seiten unterschrieben
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser, Heizung — mit Datum
  • Fotos als Anlage, auch von Mängeln, die Sie nicht zu vertreten haben
  • Zahl der übergebenen Schlüssel festhalten

Unterschreiben Sie kein Protokoll, dem Sie nicht zustimmen. Sie dürfen Einwendungen vermerken lassen.

Die Kaution

Sie bekommen sie nicht sofort zurück. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil zurückhalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung vorliegt — das kann bis zu einem Jahr dauern.

Der Rest ist jedoch zügig fällig. Ein pauschales Einbehalten der gesamten Summe „bis alles geklärt ist" ist nicht gedeckt.

Fordern Sie die Abrechnung schriftlich an, wenn sie ausbleibt, und setzen Sie eine Frist.

Was Sie nicht vergessen sollten

  • Nachsendeauftrag, bevor Sie ausziehen
  • Zählerstände an die Versorger melden, nicht nur ins Protokoll schreiben
  • Abmeldung bei Anbietern, deren Verträge an die Wohnung gebunden sind
  • Die neue Adresse dem alten Vermieter mitteilen — er braucht sie für die Abrechnung

Fazit

Drei Dinge sichern den Auszug ab: fristgerechte Kündigung in Schriftform, Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen, und die Prüfung, ob Sie überhaupt renovieren müssen.

Das Protokoll ist dabei das Wichtigste. Ohne es steht später Aussage gegen Aussage — und Sie sind dann nicht mehr vor Ort.