Gefunden bei den web-junkies.de:
Am 18. Januar diesen Jahres wurde das Telemediengesetz verabschiedet, welches auch Betreibern von privaten Weblogs und Websites vorschreibt, ihre Leser darüber zu informieren, ob und in welchem Umfang Daten von ihnen gespeichert werden. Neben einem vollwertigen Impressum mit Namens- und Adressangabe muss man nun auch noch eine solche Erklärung auf der Website unterbringen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und gierigen Abmahnanwälten zu entgehen.
Im LawBlog gibt es weitere Informationen und einen Vorschlag für eine Datenschutzerklärung.
Kommentare
Frank Ristau
02. Feb. 2007**Datenschutzerklärung für Blogs** Wie mir gerade via Immobilienportale.com bewußt wird, ist es laut neuem Telemediengesetz auch für Betreiber von privaten Weblogs und Websites Pflicht, neben einem vollwertigen Impressum mit Namens- und Adressangabe eine Datenschutz-Erklä...