Der Umzug ist geschafft, und jetzt beginnt die Liste. Vieles davon hat Zeit — eines nicht: Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist gesetzlich befristet.
Anmeldung: die einzige echte Frist
Nach dem Einzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Die Frist ist kurz — in der Regel zwei Wochen — und ihre Versäumnis kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass für jede anzumeldende Person
- Die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- Bei Familien: Nachweise zu den mitziehenden Personen
Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Punkt, an dem es klemmt. Der Vermieter muss sie ausstellen, und ohne sie geht die Anmeldung nicht. Fordern Sie sie beim Einzug an, nicht erst, wenn Sie den Termin haben.
Ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde ist eine Ummeldung, kein neuer Vorgang — die Frist gilt trotzdem.
Was sich automatisch erledigt — und was nicht
Mit der Anmeldung werden einige Stellen automatisch informiert, etwa die Kfz-Zulassung und das Finanzamt. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht bei:
- Rundfunkbeitrag — die Wohnung ist beitragspflichtig, nicht die Person; bei Zusammenzug lässt sich eine Doppelzahlung nur durch Abmeldung vermeiden
- Banken und Versicherungen
- Arbeitgeber und Krankenkasse
- Strom und Gas, falls Sie den Anbieter mitnehmen oder wechseln
Reihenfolge, die sich bewährt hat
Noch vor dem Umzug: Nachsendeauftrag einrichten, Strom und Internet für die neue Adresse anmelden, Kündigungsfristen der alten Verträge prüfen.
In den ersten zwei Wochen: Anmeldung beim Meldeamt, Rundfunkbeitrag klären, Zählerstände an die Versorger melden.
Danach: Adressänderung bei Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Abonnements. Der Nachsendeauftrag verschafft Ihnen dafür die Zeit — er ist deshalb das Erste, was man einrichten sollte, nicht das Letzte.
Internet: der häufigste Engpass
Ein Anschluss am neuen Ort kann Wochen dauern, in Neubaugebieten länger. Klären Sie früh, welche Technik verfügbar ist, und melden Sie den Umzug beim Anbieter an, sobald der Mietvertrag steht.
Viele Verträge lassen sich an die neue Adresse mitnehmen. Ist dort die vereinbarte Leistung nicht verfügbar, entsteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht — das ist der Moment, in dem ein Wechsel ohnehin naheliegt.
Kaution und alte Wohnung
Die Kaution der alten Wohnung bekommen Sie nicht sofort zurück. Der Vermieter darf einen Teil einbehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung vorliegt.
Was Sie tun können: Übergabeprotokoll auch beim Auszug anlegen, Zählerstände festhalten, Fotos machen. Und die Abrechnung im Auge behalten — sie muss innerhalb eines Jahres kommen.
Fazit
Nur die Anmeldung hat eine echte Frist, alles andere ist eine Frage der Reihenfolge. Zwei Dinge lohnen sich früh: der Nachsendeauftrag, weil er Ihnen für den Rest Zeit kauft, und der Internetanschluss, weil er am längsten dauert.