Der Bundesrat hat heute das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse beschlossen. Die Regelungen treten ab dem 01. Juni in Kraft. Fehlen tut nur noch die Unterschrift vom Bundespräsidenten. Nach der Einführung der Gesetzesänderung werden zahlreiche Klagen erwartet. Der IVD bereitet eine Verfassungsklage vor, der BVFI möchte sogar vor den Europäischen Gerichtshof ziehen und wirbt dafür um Unterstützung.
Bestellerprinzip geht durch den Bundesrat
27. März 2015
Kommentare
Crocket
27. März 2015Das der BVFI Geld sammelt habe ich auch schon gelesen. Man hat nach eigenen Angaben ca. 12.000 Euro zusammen, benötigt jedoch wohl mehr als 100.000 Euro. Ist der IVD eigentlich bei seinen Tätigkeiten auch auf Spenden angewiesen wie der BVFI? Der BVFI hat ja angeblich mehr als 10.000 Mitglieder. Da müsste ja jeder rein rechnerisch nur zehn Euro dazugeben um die erforderliche Summe zu erhalten. Stattdessen müssen mindestens 100 Euro je Unternehmen gespendet werden, dass verstehe ich nicht. Oder liegt es wohl daran, dass es die 10.000 Mitglieder gar nicht gibt. Schließlich wird man schon als Mitglied dort aufgeführt wenn man nur in deren Xing Gruppe eingeschrieben ist....ich bleibe dabei, der lächerlichste Verband den es in dem Bereich gibt und den Maklern mehr schadet als nutzt.
Sonny
28. März 2015Hallo Crocket, Du sprichst mir wirklich aus der Seele. Ich sehe es ganz ähnlich. Eine ähnliche Aktion wie der Makler der sich selbst bestreiken sollte (selten so gelacht). Unglaublich, aber es scheint ja genug bereitwillige Kollegen für solche Aktionen zu geben...
Crocket
30. März 2015Offensichtlich bin ich auch nicht der Einzige der seinerzeit Miami Vice geschaut hat... ;) Aber zurück zum Thema....ich habe nun kürzlich gelesen, dass 100.000 Makler angeschrieben werden sollen. Da frage ich mich ernsthaft, wie kommt man auf die Zahl, ich bezweifle, dass es in Deutschland 100.000 Immobilienmakler gibt und wenn es sie geben sollte, wie kann man die alle auf einen Schlag kontaktieren? Da dürfte der BVFI einer regelrechten Abmahnwelle entgegenlaufen. Soweit ich weiß ist das Versenden von Mails ohne Zustimmung des Empfängers abmahnfähig.
lenker
30. März 2015@Crocket > Soweit ich weiß ist das Versenden von Mails ohne Zustimmung des Empfängers abmahnfähig. Bei privaten Adressaten ist die korrekt. Nicht aber bei gewerblichen, wenn ein berechtigtes Interesse an der gemailten Information angenommen werden kann.
Crocket
30. März 2015Ok wieder etwas gelernt, danke. Dann stellt sich aber noch die Frage....wie weise ich nach, dass es sich um ein berechtigtes Interesse handelt ;) Nicht jeden Makler wird es interessieren, dass es das Bestellerprinzip ab Juni geben wird, manche sind ja sogar ganz angetan davon.
lenker
30. März 2015Es geht ja nicht darum ob es interessiert. Aber man kann annehmen das einen Makler Informationen bzgl. seines Berufsstandes interessieren könnten.
Immomakler
30. März 2015So wie ich es verstanden habe will eine Maklergruppe eine Sammelklage gegen das Bestellerprinzip machen und sammelt jetzt Geld für die Prozesskosten. Der BVFI (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft) wirkt (angeblich) nur unterstützend mit. Ganz aussichtslos finde ich die Klage nicht, man muss auch festhalten, daß sich der IVD bisher in der Sache als zahnlos erwiesen hat und absolut nichts erreicht hat.
Malte
30. März 2015\> So wie ich es verstanden habe will eine Maklergruppe eine Sammelklage gegen das Bestellerprinzip machen Bei uns gibts doch gar keine Sammelklagen, oder?
Crocket
30. März 2015Da Leute vom BVFI das verwalten gehe ich davon aus, dass man dort als Hauptinitiator tätig ist.
Immomakler
30. März 2015@ Malte Die 3 Makler wollen zeitgleich über den gleichen Rechtsanwalt klagen (gebündelte Individualklagen/Klagegenossenschaft), d.h. beim Anwalt gibt's "Mengenrabatt", die Gerichtskosten fallen aber trotzdem 3 mal an und es gibt ggfl. 3 Urteile. Du hast Recht, eine "echte" Sammelklage kann man in DE nicht machen.
Hannes Mehr
23. Apr. 2015Aus dem aktuellen IVD-Newsletter: > **1\. Strategie vor Aktionismus: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Bestellerprinzip** Vor bald einem Jahr hat der IVD angekündigt gegen das „Bestellerprinzip" vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen, sobald es im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes umgesetzt wird. Da der IVD selbst nicht beschwerdebefugt ist, wurden die Mitglieder aufgerufen, sich einer Klägergruppe anzuschließen, für die der IVD die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten trägt. Erfreulicherweise haben sich unmittelbar danach Mitglieder aus allen Regionen gemeldet. Bisher ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom Bundespräsidenten offenbar noch nicht unterzeichnet worden. Der IVD ist für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe aber schon bestens vorbereitet. Parallel wurden auch andere juristische Beschwerdemöglichkeiten durch die Anwaltskanzlei Schultz & Seldenick geprüft, die den IVD auch bei der Verfassungsbeschwerde berät. Noch bevor das Gesetz in Kraft tritt, könnte beim Bundesverfassungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ein Antrag auf Aussetzung des Gesetzes gestellt werden. Davon wurde dem IVD allerdings dringend abgeraten. „Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung vorliegen, ein strenger Maßstab anzulegen ist. Sofern es um die Aussetzung eines Gesetzes geht, ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen", so Dr. Michael Schulz. Die Kanzlei sieht daher keine Aussicht auf Erfolg. Sollte es der IVD trotzdem mit der einstweiligen Anordnung versuchen und scheitern, könnte das für die Verfassungsbeschwerde sogar schädlich sein. Der IVD hat daher aus taktischen und ökonomischen Gründen beschlossen, den Empfehlungen der Kanzlei zu folgen.
Hannes Mehr
27. Apr. 2015Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.06.2015 in Kraft. http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger\_BGBl#\_\_bgbl\_\_%2F%2F\*%5B%40attr\_id%3D%27bgbl115s0610.pdf%27%5D\_\_1430151518362
Immomakler
29. Apr. 2015Befremdlich ist in diesem Zusammenhang, daß ImmobilienScout in den letzten Monaten immer wieder einen viel zu frühen Zeitpunkt publiziert hat, ab dem das Bestellerprinzip gelten soll. Das hat für viel Frust und Desorientierung bei den Mietsuchenden und echten finanziellen Schäden bei Maklern gesorgt.
NORDWERT Immobilien
05. Juni 2015Endlich ist es durch, jetzt wird sich zeigen wie sehr sich der Markt tatsächlich bereinigt... ;-)