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Vermieten & Verkaufen

Wohnung vermieten: von der Anzeige bis zur Übergabe

Wer selbst vermietet, entscheidet über Anzeige, Auswahl und Vertrag. Welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen — und wo die teuren Fehler liegen.

Redaktion immobilienportale.com 3 Min. Lesezeit

Selbst zu vermieten ist kein Hexenwerk, aber es ist Arbeit. Der größte Teil davon fällt an, bevor die erste Anfrage eingeht — und genau dort entscheidet sich, wie mühsam der Rest wird.

Vorher: Unterlagen und Zustand

Ohne Energieausweis geht es nicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und seine Kennwerte gehören schon in die Anzeige. Fehlt er, drohen Bußgelder.

Dazu kommt, was Interessenten ohnehin fragen werden: Grundriss, Baujahr, Art der Heizung, letzte Modernisierungen, Höhe der Nebenkosten im Vorjahr. Wer das vorbereitet hat, beantwortet dreißig Anfragen in der Zeit, die sonst fünf kosten.

Klären Sie außerdem vorab, was Sie vermieten wollen: unbefristet oder befristet (dann mit anerkanntem Grund), mit oder ohne Einbauküche, ab wann. Diese Entscheidungen später zu ändern, kostet Interessenten.

Die Anzeige entscheidet über die Qualität der Anfragen

Eine gute Anzeige filtert vor. Je genauer sie ist, desto weniger unpassende Anfragen landen bei Ihnen.

Dazu gehören:

  • Mindestens acht Fotos bei Tageslicht, aufgeräumt, jeder Raum einzeln
  • Grundriss, auch als einfache Skizze
  • Vollständige Kostenangabe: Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Kaution
  • Lage mit Infrastruktur, ehrlich benannt — auch die Hauptstraße
  • Klare Angabe, ab wann und für wen

Fotos sind der wichtigste Hebel. Eine Wohnung mit zwei dunklen Handyfotos bekommt weniger und schlechtere Anfragen als dieselbe Wohnung mit acht ordentlichen.

Wo inserieren

Die Reichweite liegt bei den großen Portalen — ImmoScout24 und immowelt decken den deutschen Markt am breitesten ab. Für eine Wohnung in gefragter Lage genügt meist eines davon.

Bei schwerer vermietbaren Objekten lohnt die Verbreiterung: Kleinanzeigen erreicht ein anderes, lokaleres Publikum, und spezialisierte Portale wie ohne-makler.net richten sich gezielt an private Vermieter.

Eine Besonderheit für Kommunen und Entwickler: Für Bau- und Gewerbegebiete gibt es eigene Portale, etwa wunschimmo.de, das aus der Vermarktung kommunaler Baugebiete entstanden ist.

Interessenten auswählen

Sie dürfen sich die Mieter aussuchen — aber nicht nach beliebigen Kriterien. Fragen nach Herkunft, Religion, Familienplanung oder Gesundheit sind unzulässig; Benachteiligung aus diesen Gründen verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Zulässig und sinnvoll ist, was die Zahlungsfähigkeit und das Mietverhältnis betrifft: Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Zahl der einziehenden Personen.

Beachten Sie die Reihenfolge: Diese Unterlagen dürfen Sie erst verlangen, wenn ein konkretes Mietverhältnis in Betracht kommt — nicht von jedem, der eine Besichtigung anfragt. Was Sie nicht brauchen, sollten Sie löschen.

Vertrag und Übergabe

Nutzen Sie ein aktuelles Vertragsmuster und lesen Sie es, statt es nur auszufüllen. Besonders bei Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen und Staffelmieten enthalten alte Vorlagen Klauseln, die nicht mehr halten.

Bei der Übergabe:

  • Protokoll mit Zählerständen und Zustand jedes Raums
  • Fotos als Anlage, von beiden Seiten abgezeichnet
  • Zahl der übergebenen Schlüssel festhalten

Das Protokoll schützt beide Seiten. Ohne es steht beim Auszug Aussage gegen Aussage — und die Beweislast liegt meist beim Vermieter.

Fazit

Der Aufwand liegt vorn: Unterlagen, Fotos, eine genaue Anzeige. Wer das ernst nimmt, bekommt weniger, aber passendere Anfragen und spart sich die Hälfte der Besichtigungen.

Was Sie sich nicht sparen sollten, ist das Übergabeprotokoll. Es ist der einzige Teil des Vorgangs, dessen Fehlen Sie Jahre später noch Geld kostet.