Wer unter Druck sucht, wird unvorsichtig. Genau damit arbeiten die verbreiteten Betrugsmaschen bei Wohnungsanzeigen: Sie zielen auf Menschen, die dringend etwas finden müssen und bei einem guten Angebot nicht lange überlegen.
Die Muster wiederholen sich. Wer sie kennt, erkennt sie meist in der ersten Nachricht.
Die Grundregel
Niemals Geld überweisen, bevor Sie die Wohnung betreten und einen Vertrag unterschrieben haben. Keine Kaution, keine Reservierungsgebühr, keine Bearbeitungsgebühr, keine „Schlüsselversandkosten".
Es gibt keinen seriösen Grund, vor der Besichtigung zu zahlen. Jede Begründung dafür ist Teil der Masche.
Die häufigsten Muster
Der Vermieter im Ausland. Er sei beruflich verzogen, könne die Wohnung nicht zeigen und schicke den Schlüssel nach Zahlung — gern über einen angeblichen Treuhandservice. Den gibt es nicht.
Die Traumwohnung zum Schnäppchenpreis. Deutlich unter Marktniveau, viel Fläche, gute Lage, sofort frei. Der Preis ist der Köder.
Der Zeitdruck. „Noch drei Interessenten", „Entscheidung heute". Druck soll das Nachdenken verhindern.
Die Besichtigung gegen Gebühr. Eine Besichtigung kostet nichts. Wer dafür Geld verlangt, verkauft nichts außer Ihrer Zeit.
Der Identitätsnachweis vorab. Ausweiskopie oder Bonitätsauskunft werden vor jedem Kontakt verlangt — oft geht es um die Daten selbst, nicht um die Wohnung.
Woran Sie Anzeigen erkennen
Ein paar Prüfungen kosten zwei Minuten:
- Bilderrückwärtssuche. Stammen die Fotos aus einem anderen Inserat oder von einer Maklerseite im Ausland, ist die Sache erledigt.
- Text prüfen. Auffällig umständliche Formulierungen und Übersetzungsfehler sind ein Signal, besonders in Kombination mit einer deutschen Adresse.
- Adresse abgleichen. Gibt es das Gebäude? Passt die Beschreibung zum Kartenbild?
- Kontakt über das Portal halten. Wer sofort auf Messenger oder eine private Mailadresse drängt, umgeht die Schutzmechanismen des Portals.
Bei Direktangeboten besonders
Ohne Makler fehlt eine Prüfinstanz. Verlangen Sie deshalb den Nachweis, dass Ihr Gegenüber verfügungsberechtigt ist — bei einem Kauf über einen aktuellen Grundbuchauszug.
Ein seriöser Anbieter hat damit kein Problem. Ausweichende Antworten auf diese Frage sind das deutlichste Warnsignal überhaupt.
Wenn es schon passiert ist
- Sofort die Bank informieren. Bei kurz zurückliegenden Überweisungen ist ein Rückruf manchmal noch möglich.
- Anzeige erstatten, auch bei kleinen Beträgen. Die Fälle hängen oft zusammen.
- Dem Portal melden. Die Anzeige wird dann entfernt, bevor weitere darauf hereinfallen.
- Beweise sichern: Screenshots der Anzeige, vollständiger Nachrichtenverlauf, Zahlungsbeleg.
Fazit
Eine einzige Regel verhindert fast jeden Fall: kein Geld vor Besichtigung und Vertrag. Alle Maschen laufen darauf hinaus, genau diese Regel zu durchbrechen — mit Zeitdruck, mit Mitleid oder mit einem Preis, der zu gut ist.
Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es in diesem Markt zuverlässig.